Grundlagen zu Mindestabständen entsprechend EN ISO 13855:2010
Nicht-trennende Schutzeinrichtungen wie etwa Sicherheits-Lichtvorhänge und Sicherheits-Laserscanner werden eingesetzt, um eine Annäherung einer Person an einen Gefährdungsbereich zu erkennen. Hierbei ist ein korrekter Sicherheitsabstand zwischen Schutzeinrichtung und Gefährdungsbereich entscheidend, um z. B. eine gefährliche Bewegung rechtzeitig zu stoppen, bevor diese von der Person erreicht wird.
Der Mindestabstand errechnet sich entsprechend EN ISO 13855:2010 aus
SRT [mm] = K [mm/ms] * T [ms] + CRT [mm]
SRT – Mindestabstand zwischen Schutzfeld und Gefahrstelle [mm]
K – Annäherungsgeschwindigkeit: bei Zugriff mit oberen Gliedmaßen: 2,0 mm/ms / bei Zugang: 1,6 mm/ms
T – Stoppzeit der Sicherheitsfunktion nach dem Eindringen des relevanten Körperteils in das Schutzfeld [ms]
CRT – Konstanter Zuschlag je nach Detektionsvermögen der Schutzeinrichtung [mm]
Der Mindestabstand nicht-trennender Schutzeinrichtungen besteht also aus einem konstanten (C) und einem dynamischen (K x T) Anteil. Da auch eine nicht-trennende Schutzeinrichtung durch Übergreifen umgangen werden kann, muss ähnlich wie bei trennenden Schutzeinrichtungen die nötige Höhe des Schutzfelds aus einer Tabelle ermittelt werden. Der zu realisierende Abstand zur Gefahrstelle entspricht deshalb dem größeren der beiden Werte.
- SRT (reach-through), berechnet aufgrund der Annäherung durch das Schutzfeld
- SRO (reach-over), mit CRO aus der Höhe der Oberkante des Schutzfelds und der Höhe der Gefahrstelle
Die Gesamt-Stoppzeit T kann nur durch Messung hinreichend genau ermittelt werden. Dazu werden spezielle Nachlaufzeitmessgeräte eingesetzt. Die Messung der Nachlaufzeit wird von Leuze als Dienstleistung angeboten. Grundsätzlich darf eine Sicherheitsinspektion, zu der auch die Nachlaufzeitmessung gehört, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen nur von befähigten Personen durchgeführt werden.
Orthogonale Annäherung
Parallele Annäherung