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Der Mindestabstand SRT wird mit folgender Formel berechnet:
S [mm] = (K[mm/ms] x T [ms]) + C [mm] + Z [mm]
S - Mindestabstand zwischen Gefahrenbereich und Erkennungspunkt K - Annäherungsgeschwindigkeit: 1,6 mm/ms TScanner: Wählbare Ansprechzeit des Sicherheits-Laserscanners RSL 400 TMasch: Nachlaufzeit/Stoppzeit des gesamten Systems
C: = 1200 mm - 0,4 * H Sicherheitsbezogene Konstante zur Berücksichtigung des Eindringens in den Gefahrenbereich vor Auslösen der Schutzeinrichtung. CMin = 850 mm H - Höhe des Schutzfelds über Bezugsebene HMin = 15 * (d - 50), d = Auflösung der Schutzeinrichtung HMax = 1000
Z - Weitere Zuschläge bei Sicherheits-Laserscannern
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Bei Sicherheits-Laserscanner sind nach IEC 61496-3 weitere Zuschläge zu berücksichtigen:
- ZSM zur Korrektur des Messfehlers. Dieser Wert ist Geräteabhängig und der jeweiligen Betriebsanleitung zu entnehmen. Beim Leuze Sicherheits-Laserscanner RSL 400 gilt für Schutzfeldradius ≤ 6,25 m ein ZSM von 100 mm und für Schutzfeldradius > 6,25 m ein ZSM = 120 mm.
- ZREFL : Vermeiden Sie den Einsatz von Retro-Reflektoren in der Strahlebene hinter der Schutzfeldgrenze. Falls dies nicht möglich ist, muss ein Zuschlag ZREFL von 100 mm addiert werden.
Hinweis für den Einsatz an Fahrerlosen Transportsystemen:
Nach EN ISO 3691-4 ‚Flurförderzeuge - Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung‘ muss die Prüfung der Schutzeinrichtung zudem die ungünstigsten Bedingungen (z. B. Beladung, Neigung des Fahrwegs) in Kombination mit den für das Flurförderzeug vorgegebenen Parametern berücksichtigen. Durch diese Anforderungen kann sich die Größe des Schutzfelds erhöhen.